Informationspflichten

 Als Verein oder Unternehmen müssen Sie Ihren Kunden bzw. Mitgliedern schon bei der Datenerhebung bestimmte Informationen zur Verfügung stellen (gilt auch für Mitarbeiter und Bewerber!).

Diese Informationen sind in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache zu erteilen. 

Sie können diese Informationen in Papierform überreichen oder auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen, z.B. auf Ihrer Webseite.

Bitte verwechseln Sie die Information gem. Art. 12 ff. DS-GVO aber nicht mit der
klassischen Datenschutzerklärung, die auf jede Webseite gehört!


Die Datenschutzerklärung der Webseite bezieht sich auf die Datenverarbeitung, die durch die Nutzung der Webseite entsteht. Die Datenschutzinformation (Information gem. Art. 12 ff. DS-GVO) erläutert die allgemeine Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen/ Verein.


Sie haben keine Webseite? Kein Problem! Wir stellen Ihre Informationspflichten
auf einer separaten Seite online – so können Sie auch ganz ohne eigenen
Internetauftritt die Informationspflicht erfüllen!

 


Inhalt einer solchen Datenschutzinformation: 

» Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten

» Herkunft der personenbezogenen Daten

» Kategorien der personenbezogenen Daten

» Zweck/e und Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten

» Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern

» Dauer der Speicherung und Kriterien für die Bestimmung der Speicherdauer

» Betroffenenrechte

» Beschwerderecht

» Hinweis zum Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

» Übermittlung von Daten in ein Drittland

» Hinweis zum Widerspruchsrecht 


Ganz schön kompliziert? Wir helfen bei der Erstellung und Einbindung in Ihre Geschäftsabläufe.
Sparen Sie sich Zeit und Papier – Datenschutz muss nicht lästig sein: Wenn man es richtig macht!