Datenschutz für den Medizinbereich

 

Sie sind betreiben eine Arzt- oder Physiotheapiepraxis, eine Apotheke, ein Klinikum oder einen Pflegedienst? 

Dann sind auch Sie  dafür verantwortlich, dass die Vorschriften  über  den  Datenschutz  eingehalten  werden.  Damit einher geht auch immer die von der DS-GVO geforderte Dokumentationspflicht, um Ihre Datenschutzkonformität auch nachweisen zu können.


In den nachfolgenden Dokumenten finden Sie erstes Informationsmaterial:


ULD: Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft - das müssen selbstständige Heilberufler beachten

ULD: Selbst-Check für Arzt-/Zahnarztpraxen

Bundesärztekammer: Datenschutz-Check 2018

Bundesärztekammer: Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis

Bundesärztekammer: Technische Anlage