Auftragsverarbeitung

 

Es ist nicht immer ganz einfach, festzustellen, mit wem man einen Vertrag über eine Auftragsverarbeitung schließen muss.

Wenn Sie Tätigkeiten mit Bezug zu personenbezogenen Daten an andere rechtliche Einheiten übertragen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

 

» Legen Sie den Zweck der Verarbeitung und die Art der Verarbeitung fest?

» Besteht die wesentliche Aufgabe des Dienstleisters in der Verarbeitung personenbezogener Daten für Ihre Zwecke?

» Besteht kein eigenes Interesse des Dienstleisters an den personenbezogenen Daten?

» Hat der Dienstleister ausschließlich eine (technische) Unterstützungsfunktion?

 

Wenn die Antwort auf diese Fragen „ja“ ist, dann handelt es sich in der Regel um eine Auftragsverarbeitung.

 

Typische Auftragsverarbeitungen sind 

» Newsletterversand durch Marketingagentur

» Webanalyse- und Trackindienste wie Google Analytics

» Externes Callcenter für Kundenservice

» Cloud-Computing